Allgemeine Bedingungen

1. ALLGEMEINES

Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der/Die Schüler/in erklärt, dass er/sie auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden ist.

Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden, rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

2. BESONDERHEIT

Der Unterricht ist Schüler- bzw. Gruppenbezogen, richtet sich also an den Fähigkeiten des Einzelnen aus.

3. UNTERRICHTSORT

Unterrichtet wird in Gera-Lusan und in Leipzig-Gohlis. Bei mehreren Schülern (ab 3) an einer Schule wird an dieser Schule unterrichtet.

4. FERIEN

An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemein bildende Schulen fällt der Unterricht aus, ohne dass die Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Es gelten die Schulferien des Landes Sachsen.

5.UNTERRICHTSAUSFALL/KRANKHEIT

Nimmt der/die Schülerin aus privaten Gründen (Krankheit, persönliche Verhinderung) nicht am Unterricht teil, besteht seitens der Lehrkraft keine Pflicht zur Nachleistung. Das Honorar bleibt hiervon unberührt.

Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, im Falle von Krankheit dem Unterricht fernzubleiben, um eine unmittelbare Ansteckungsgefahr für die Lehrkraft auszuschließen. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt.

Kann die Lehrkraft aus anderen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird er nach- bzw. vorgegeben oder das Honorar anteilig rückvergütet.

6. PROBEZEIT

Lehrkraft und Schüler/in haben während der Probezeit ein Kündigungsrecht mit Wochenfrist.

7. HONORARANHEBUNG

Eine Erhöhung des Unterrichtshonorares durch die Lehrkraft ist zuläsig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.

8. KÜNDIGUNG

Die Kündigung ist mit 6-Wochenfrist zum 31. Januar, zum 31. Mai sowie zum 31. August zulässig; zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich. Bei Anhebung des Honorares ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen gegeben.

9. LEHRMITTEL

Für die Beschaffung und Finanzierung der Lehrmittel (Noten, Instrumente, Notenständer etc.) hat der Schüler Sorge zu tragen. Die Lehrkraft ist gerne bereit, z.B. Instrumente für den Schüler auszuwählen, damit für eine entsprechende Qualität der zu erwerbenden Lehrmittel gesorgt ist. Noten können nch Absprache nach Beendigung der Nutzung evtl. Über die Lehrkraft in Kommission genommen werden.

10. BESONDERE VEREINBARUNGEN

Im Einzelfall (nur bei dringendem Bedarf) gibt es die Möglichkeit des Abholens und Bringens von Schülern zu Fuß oder mit der Straßenbahn. Dieses Angebot gilt nur bei individueller Absprache.